Wir unterstützen unsere Mitglieder auch in allen arbeitsmedizinischen
und sicherheitstechnischen Angelegenheiten, u.a. bei:
- der Erstellung und Dokumentation der
Gefährdungsbeurteilung
und
Belastungsanalyse
nach dem Arbeitsschutzgesetz;
- den entsprechenden Einzelrichtlinien und
Unfallverhütungsvorschriften;
- Untersuchungen gem. der Verordnung zur
Arbeitsmedizinischen Vorsorge
(ArbMedVV) unter
Berücksichtigung der BGV
A2 und der Anhänge zur BGV A4;
- dem Umgang mit Gefahrstoffen;
- der Beratung bei Neu- oder Umbaumaßnahmen;
- der Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Mit Info-Veranstaltungen, Seminaren und unserem Rundschreibendienst erhalten Sie eine Darstellung und Erläuterung neuer Gesetze und Verordnungen.
Dies betrifft z.B. Veranstaltungen zum Arbeitsschutzgesetz, insbesondere die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Gefährdungsbeurteilung und Belastungsanalyse sowie die getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen zu dokumentieren.
Wir verhandeln für Sie mit Berufsgenossenschaften und den staatlichen Ämtern für Arbeits- und Umweltschutz
Für weitere Fragen stehen Ihnen jederzeit die Arbeitsmedizinischen Zentren Verfügung.